📝 Meine Induktionsphase, mein Mentoring

Alle neu eintretenden Lehrpersonen durchlaufen als berufsbegleitende Einführung in das Lehramt die Induktionsphase. Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase wird von einer Mentorin bzw. einem Mentor begleitet.

Für jede Lehrperson in der Induktionsphase wird von der Schulleitung eine Mentorin bzw. ein Mentor eingeteilt. Die Aufgabe der Mentoren und Mentorinnen ist es, die Lehrperson in der Induktionsphase bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts zu beraten, mit ihr deren Tätigkeit in Unterricht und Erziehung zu analysieren und zu reflektieren, sie im erforderlichen Ausmaß anzuleiten und sie in ihrer beruflichen Entwicklung und bei der Bewältigung der beruflichen Anforderungen zu unterstützen.

Die Vertragslehrpersonen arbeiten mit den Mentoren und Mentorinnen zusammen und richten ihre Tätigkeit den Vorgaben entsprechend aus. Ebenso nehmen die Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase an den Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen, die durch die Schulleitung organisiert werden, sowie gegebenenfalls an einem durch die Pädagogische Hochschule angebotenen Coaching teil. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wird eine Wochenstunde der weiteren zwei zu erbringenden Wochenstunden (23. und 24. Wochenstunde) angerechnet.

Die Induktionsphase beginnt mit dem Dienstantritt und endet spätestens nach zwölf Monaten. Bei Dienstantritt bis spätestens dem ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien endet die Induktionsphase mit dem Ende des betreffenden Schuljahres. Kann der erbrachte Verwendungserfolg durch die Schulleitung bereits nach einer mindestens sechsmonatigen unterrichtlichen Verwendung festgestellt werden, wird die Induktionsphase vorzeitig beendet. Die Teilnahme an den Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen ist bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Induktionsphase vorgesehen.

Welche Lehrpersonen absolvieren die Induktionsphase?

  • Alle Lehrpersonen, die erstmalig in den öffentlichen Schuldienst eintreten.
  • Ausnahme: Vertragslehrpersonen, die als Bundes- oder als Vertragslehrpersonen die Induktionsphase erfolgreich abgeschlossen haben oder die eine mindestens einjährige Lehrpraxis im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung von mindestens 25% an einer Schule oder mehreren Schulen aufweisen.

Aufgaben der Vertragslehrperson in der Induktionsphase

  • Unterrichtserteilung entsprechend dem Beschäftigungsausmaß
  • Zusammenarbeit mit der Mentorin bzw. dem Mentor
  • Beobachtung des Unterrichts anderer Lehrpersonen
  • Besuch der durch die Schulleitung einberufenen Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen (drei- bis viermal je Semester)
  • Gegebenenfalls Teilnahme an einem durch die Pädagogischen Hochschulen angebotenem Coaching

Ausbildungsphase

Lehramtsstudierende, die beim erstmaligen Eintritt in den Schuldienst das Bachelor– oder Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben oder die erforderliche ergänzende pädagogisch-didaktische Ausbildung absolvieren müssen, starten ihr Dienstverhältnis neben der Induktionsphase zeitgleich mit der Ausbildungsphase.

Vertragslehrperson in der Ausbildungsphase absolvieren berufsbegleitend ihr noch nicht abgeschlossenes Lehramtsstudium oder die erforderliche ergänzende pädagogisch-didaktische Ausbildung. Die Ausbildungsphase endet mit dem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Beurteilung der letzten Prüfung, Lehrveranstaltung oder wissenschaftlichen Arbeit dieses Studiums erfolgt ist.

Aufgaben der Schulleitung

Die Schulleitung koordiniert das Mentoring an der Schule und informiert sich regelmäßig bei den Mentorinnen und Mentoren über den aktuellen Stand der Induktionsphase.

Schulleiterinnen und Schulleiter berichten der Personalstelle schriftlich bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Induktionsphase über den Verwendungserfolg (basierend auf eigenen Wahrnehmungen bzw. nach Rücksprache mit der Mentorin bzw. dem Mentor).

Zudem beruft die Schulleitung drei- bis viermal pro Semester die Mentorinnen und die Mentoren sowie die Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zu gemeinsamen Vernetzungs- und Beratungstreffen an der Schule ein und nimmt an diesen Besprechungen nach Möglichkeit selbst teil.

Zur Erstellung des Berichtes über den Verwendungserfolg hospitiert die Schulleitung den Unterricht im erforderlichen Ausmaß und informiert sich über den sonstigen Verwendungserfolg. Die Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase werden von der Schulleitung beraten und unterstützt.

Mentorinnen und Mentoren

Die Einteilung einer Mentorin bzw. eines Mentors erfolgt durch die Schulleitung. Einer Mentorin bzw. einem Mentor können gleichzeitig bis zu drei Lehrpersonen in der Induktionsphase zugewiesen werden. Wenn eine Mentorin bzw. ein Mentor mehr als einen Monat abwesend ist, kann für die Dauer der Abwesenheit eine andere Mentorin oder ein anderer Mentor eingeteilt werden. Voraussetzung für die Einteilung zur Mentorin bzw. zum Mentor ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Lehrperson. Mentorinnen und Mentoren werden an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet (Hochschullehrgang „Mentoring, Berufseinstieg professionell begleiten“ im Umfang von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten).

Lehrgänge Pädagogische Hochschule Tirol:
https://ph-tirol.ac.at/node/518

Hochschullehrgänge Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein:
https://www.kph-es.at/fort-und-weiterbildung/hochschullehrgaenge/hochschullehrgang-mentoring-1

Aufgaben der Mentorin bzw. des Mentors:

  • Beratung bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts
  • Analyse und Reflexion der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit
  • Anleitung und Unterstützung in der Bewältigung beruflicher Anforderungen und Entwicklungen
  • Beobachtung des Unterrichts im erforderlichen Ausmaß
  • Einführung in die Spezifika des Schulstandortes sowie Vermittlung aktueller Schwerpunkte der Schulentwicklung

Hauptaugenmerk der Begleitung wird dabei auf der Orientierungshilfe, der Führung und Beratung liegen, um einen bestmöglichen und gelingenden Berufseinstieg zu unterstützen. Je nach konkreter geographischer, fachlicher und persönlicher Situation sowie Beschäftigungssituation wird sich die Intensität des Begleitungsaufwandes stark an den Gegebenheiten des Einzelfalles orientieren. Mentorinnen und Mentoren sollen eine begleitende, beratende und erfahrene Stütze bei der Einführung in den Lehrberuf sein.

Einführungslehrveranstaltungen

Eine Bewerberin oder ein Bewerber, deren oder dessen Dienstverhältnis mit dem Schuljahr beginnen soll, hat als Voraussetzung für das Wirksamwerden des Dienstvertrages den Besuch der Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschulen zur Einführung in die Strukturen und Rechtsgrundlagen des Schulwesens und die Methoden zur Durchführung und Auswertung von Unterricht nachzuweisen.

Diese Verpflichtung umfasst für Bewerberinnen und Bewerber, die über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium oder ein abgeschlossenes polyvalentes Studium mindestens auf Bachelor-Niveau verfügen, den Besuch einer fünftägigen Lehrveranstaltung.

Für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber umfasst diese Verpflichtung den Besuch einer zehntägigen Lehrveranstaltung. Beginnt das Dienstverhältnis der Vertragslehrperson im laufenden Unterrichtsjahr, sind die Lehrveranstaltungen nach Zuweisung durch den Dienstgeber ehestmöglich nachzuholen. Gleiches gilt, wenn die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen aus durch die Vertragslehrperson unverschuldeten Gründen nicht möglich war. Für die Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen besteht kein Anspruch auf Leistungen nach der Reisegebührenvorschrift 1955.

Der Besuch der einführenden Lehrveranstaltungen entfällt, wenn die Vertragslehrperson bereits ein Jahr in einem Lehrpersonendienstverhältnis zum Bund oder einem Bundesland im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung im Ausmaß von mindestens 25% tätig war.

Weitere Informationen der Pädagogischen Hochschulen

Weiterführende Informationen zur Induktionsphase finden Sie unter:

Pädagogische Hochschule Tirol:
https://ph-tirol.ac.at/induktionsphase

Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein:
https://www.kph-es.at/fort-und-weiterbildung/induktionsphase